Grunderwerbsteuer in Montenegro
Die Grunderwerbssteuer in Montenegro beträgt 3 % des geschätzten Marktwerts.
Wer schätzt den Wert, auf den die Steuer erhoben wird, und wie? Der Wert wird von einem Gutachter geschätzt und kann höher sein als der im Kaufvertrag angegebene Betrag. Andererseits kann der Gutachter keinen niedrigeren Wert als den im Vertrag angegebenen ansetzen.
Wann ist die Zahlung dieser Steuer fällig? Unmittelbar nach Unterzeichnung des Kaufvertrags. Wir empfehlen Ihnen, umgehend zu zahlen, da mit der Zeit Zinsen auf den ursprünglichen Betrag anfallen und Strafanzeigen und Bußgelder drohen können.
Ist es möglich, diese Steuer nicht zu zahlen?
Ja. Wenn eine neu gebaute Immobilie direkt von einem Bauträger erworben wird, der bereits Steuern für diese (neue) Immobilie gezahlt hat, dann ist die 3 %ige Grunderwerbssteuer nicht zu zahlen. Ebenso haben Bürger Montenegros, die sich mit einer Wohnungsfrage befassen, Vorteile oder eine vollständige Befreiung von der Grunderwerbsteuer, je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Fläche der Immobilie, die sie kaufen.