Zahlung von Rechnungen für Versorgungsleistungen in Spanien

Spanien

Die Standardbetriebskosten für Ihre spanische Immobilie sind: Örtliche Grundsteuer Gebühr für die Müllabfuhr Gemeindegebühren Elektrizitätskosten Gas- und Telefongebühren

Zahlung von Rechnungen für Versorgungsleistungen in Spanien

Jeder sollte darauf achten, seine Rechnungen nicht nur in seinem Heimatland, sondern auch in seinem Zweitwohnsitz zu bezahlen. In Spanien ist es wichtig, die folgenden Rechnungen zu bezahlen:

Lokale Grundsteuer (I.B.I.)
Steuer für Müllabfuhr
Gemeindeabgaben
Stromkosten
Gas- und Telefonkosten

 

Die meisten dieser Rechnungen können sowohl physisch vor Ort als auch online bezahlt werden.

Um Rechnungen online zu bezahlen, müssen Sie in der Regel ein spanisches Bankkonto haben und das Internet-Banking aktivieren. Sobald Sie sich in Ihr Online-Banking eingeloggt haben, können Sie Daueraufträge einrichten oder einmalige Zahlungen vornehmen. In einigen Fällen ist es auch möglich, Rechnungen direkt über die Websites der Dienstleister zu bezahlen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie vorgehen sollen, können Sie sich an Ihre örtlichen Behörden, Dienstleister oder an uns wenden, und wir werden Sie fachkundig beraten.

I.B.I.

Grundsteuer (I.B.I.) und Müllabfuhrrechnungen
Nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags vor einem spanischen Notar teilen wir der Gemeindeverwaltung mit, dass Sie der Eigentümer Ihrer spanischen Immobilie sind. Obwohl diese IBI jährlich ausgestellt wird, kann es manchmal bis zu 2 Jahre dauern, bis die Gemeindeverwaltung die erste Rechnung ausstellt. Die Bescheide werden normalerweise an die Adresse Ihrer spanischen Immobilie geschickt.

Wasser und Strom


Die Zahlung für die laufende Versorgung mit Wasser und Strom erfolgt entweder monatlich oder alle zwei Monate.


Gemeinschaftskosten

Wenn Sie eine Immobilie in einer "Gemeinschaft" kaufen, sind Sie als Eigentümer dafür verantwortlich, Ihren Anteil an den Kosten für die Instandhaltung und Reparatur des Gemeinschaftseigentums zu zahlen. Die Gemeinschaftskosten hängen von vielen Faktoren ab. Wir teilen Ihnen jedoch stets die Höhe der Gemeinschaftsgebühren für jede verkaufte Immobilie mit, wie oft sie gezahlt werden müssen und geben Ihnen Kontaktinformationen.

 

Telefon


Bei Gebrauchtimmobilien empfiehlt es sich, den bestehenden Telefonanschluss zu kündigen. Die Kosten für einen neuen Anschluss belaufen sich auf etwa 200 €. Bei neuen Objekten können wir einen neuen Anschluss einrichten, falls dies heutzutage erforderlich ist.