Leitfaden für Steuern in Spanien
Beim Kauf einer Immobilie in Spanien sollten Sie damit rechnen, dass Ihre Gesamtkosten durch Gebühren und Steuern um etwa 12-13% des Kaufpreises erhöht werden.
Dieser Betrag beinhaltet Registrierungsgebühren, Notargebühren, Hypothekengebühren, falls zutreffend, und Grunderwerbssteuer.
Die Grunderwerbssteuer ist bei Gebrauchtimmobilien (nicht bei Neubauten) zu zahlen.
Die Höhe der Steuer hängt von der Region (Comunidad Autónoma) ab, in der sich die Immobilie befindet. In den meisten Küstenregionen (Andalusien, Valencia, Katalonien) beträgt die Grunderwerbssteuer 10 %. In Zentralspanien ist die Steuer niedriger, zum Beispiel in Madrid beträgt sie nur 7 %.
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Die Rechtsberatungsgebühren betragen in der Regel 1 % + MwSt. des Immobilienpreises, niedriger, wenn die Immobilie unter 500.000 € liegt. Die Notar- und Grundbuchgebühren liegen zwischen 1.000 € und 10.000 €, je nach Immobilienpreis und anderen Faktoren.
Für Neubauten ist diese Steuer nicht zu entrichten, dafür aber eine Mehrwertsteuer von 10 %.
Die Maklerprovision ist im Preis der Immobilie enthalten.
Beispiel für die Berechnung eines Neubaus:
Wenn Sie eine Immobilie für 275.000 € kaufen, können Ihre Gesamtkosten wie folgt aussehen:
Kaufpreis: 275.000 €
Mehrwertsteuer (10%): 27.500 € (für einen Neubau)
Rechtsberatungsgebühren (1% + MwSt.): 3.025 €
Notar- und Grundbuchgebühren: 2.000 € (geschätzt)
Wenn Sie eine Hypothek aufnehmen, kommen weitere Kosten hinzu:
Hypothekeneröffnungsgebühr (1%): 2.750 €
Grundstücksbewertung und andere Gebühren: 750 € (geschätzt)
Gesamtkosten wären also:
275000+27500+3025+2000+2750+750=311025 EUR
Die Gesamtkosten für den Kauf dieses Neubaus in Spanien, einschließlich aller Gebühren und Steuern, würden sich also auf etwa 311.025 Euro belaufen.