Kategorisierung

22.5.2021
Kategorisierung

Dieser Artikel befasst sich mit den Bedingungen und dem Verfahren für die Registrierung von Zimmern und Suiten nach der Verordnung über die Anforderungen an kategorisierte Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe und Vergnügungsbetriebe (verabschiedet am 26.03.21), mit dem Verfahren zur Bestimmung der Kategorie sowie mit den Bedingungen und dem Verfahren für die Registrierung von Gästezimmern und Suiten.

Zweck der neuen Verordnung ist es, neue Bedingungen und Verfahren für die Registrierung von Gästezimmern und Gästesuiten festzulegen und sie als eine Art von Beherbergung - Klasse "B" - einzustufen.

Wichtig ist, dass es keine Belegungsbeschränkungen für eine Wohnung oder ein Gebäude gibt, wenn ein Gästezimmer oder eine Gästesuite
Touristen zur Verfügung gestellt wird. Der Gesetzgeber hat beschlossen, diese Tätigkeit zu erleichtern, indem er diese Beschränkung aufhebt.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?

Wichtige Klarstellung.

Die Verpflichtung, ein Dokument mit den Unterschriften von mehr als 50 Prozent der Eigentümer des Gebäudes vorzulegen, in dem diese ihre Zustimmung zur Ausübung touristischer Aktivitäten bestätigen, wurde abgeschafft.

Alle folgenden Dokumente sind beim Bürgermeister der Gemeinde, in der sich das Gebäude befindet, einzureichen.
Folgende Dokumente sind erforderlich:

1. Erklärung des Antrags gemäß der in Artikel 129a des Tourismusgesetzes vorgesehenen Vorlage an den Bürgermeister der Gemeinde


In der Erklärung des Antrags ist anzugeben:

- Die Kapazität des Ortes - Anzahl der Zimmer, Anzahl der Betten;
- Die Grundstückskennung im Sinne von Art. 2 des Immobilien- und Grundbuchgesetzes;
- Name der Person, die den Hotelbetrieb betreiben wird, und der Name des Beherbergungsbetriebs;
- UIC / BULSAT oder PIN;
- Adresse des Beherbergungsbetriebs;
- Telefon- / Fax- und E-Mail-Adresse der Person, falls vorhanden, und falls die Person nicht über - die Namen der bevollmächtigten Person und ihre Telefon- / Fax- und E-Mail-Adresse angegeben werden;


Andere Personen als der Grundstückseigentümer müssen vorlegen:

3. Ein Dokument, das ihre Berechtigung zur Durchführung von Tätigkeiten auf dem Gelände bestätigt. Die Individualisierung der Nutzungsurkunde ist ebenfalls anzugeben;

Der Erklärung sind folgende Unterlagen beizufügen:

- a) eine Kopie der Nutzungsurkunde für das Gelände, wenn es nicht sein eigenes ist und nicht der Eintragung unterliegt;

- b) eine ausdrückliche Vollmacht, wenn die Antragserklärung von einem Bevollmächtigten abgegeben wird;

Ist die Person, die die Tätigkeiten auf dem Gelände tatsächlich ausübt, eine andere als die in der Eintragungsurkunde angegebene Person, so hat sie eine Erklärung über den Antrag auf Eintragung gemäß Art. 129a des Tourismusgesetzes.

Bei einer Änderung der Tätigkeit ist eine neue Antragserklärung abzugeben.

Frist für die Eintragung, Beendigung und Berichtigung von Fehlern

Innerhalb von 7 Tagen nach Abgabe der Antragserklärung erlässt der Bürgermeister der Gemeinde oder ein von ihm bevollmächtigter Beamter eine Anordnung zur Eintragung und Bescheinigung von Personen, die sich um die Bewirtschaftung eines Gästezimmers/Gästesuite beworben haben.

Wenn Sie Ihren Hotelbetrieb einstellen wollen, müssen Sie einen Antrag auf Einstellung beim Bürgermeister der Gemeinde
stellen. Die Frist für die Beendigung einer Genehmigung beträgt 3 Tage ab dem Datum der Antragstellung


Sollten die Angaben auf dem Antrag unvollständig oder fehlerhaft sein, haben Sie 3 Tage ab Erhalt der Mitteilung Zeit, diese zu korrigieren. Andernfalls ist das Verfahren beendet.
Gemäß Artikel 32, Absatz 2 der Verordnung ist die Anmeldebescheinigung unbefristet.

Welche Kosten sind zu erwarten?

Die Kosten für die Kategorisierung von Zimmern und Suiten finden Sie hier:
https://www.tourism.government.bg/sites/tourism.government.bg/files/documents/2016-12/tarifa_za_taksite_br.102_dv_ot_23.12.16.pdf


Über die Bestätigung der Unterkunftskategorie Klasse B - Zimmer, Pensionen, Gasthäuser, Bungalows und Campingplätze:

- a) für die Kategorisierung von touristischen Plätzen - 10 BGN pro Bett
- b) für die Bestätigung der Kategorisierung und die Inspektion vor Ort - 10 BGN . pro Bett

Grundlegende Pflichten für die Hotellerie

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie nach der Vermietung von Zimmern oder Appartements für Gäste eine touristische Tätigkeit im Sinne von Artikel 3 (1) (2) der PA ausüben und verpflichtet sind, Aufzeichnungen über die untergebrachten Touristen in der gleichen Weise zu führen wie die kategorisierten Beherbergungsstätten der Klasse "A" und "B" - Hotels, Motels, Herbergen, Gästehäuser, usw.

- über ein vom Minister für Tourismus verwaltetes zentrales Informationssystem, das über ein öffentliches Web oder eine andere Anwendung für den Online-Zugang zugänglich ist;
- über ein vom Hotelbetreiber gewähltes Informationssystem, das die Anforderungen des Gesetzes über die elektronische Verwaltung erfüllt.

In das oben genannte Register sind folgende touristische Informationen einzutragen:
- die vollständige Anzahl der Namen des Ausländers;
- Geburtsdatum und -jahr;
- Staatsangehörigkeit;
- Reisepassnummer;
- die Dauer des Aufenthalts am touristischen Ort.

Personenbezogene Daten

In allen Fällen der Vermietung von Appartements und Pensionen verarbeiten Sie als Gewerbetreibender und Nicht-Gewerbetreibender die personenbezogenen Daten der Personen, die Sie beherbergen. Wenn Sie ein Hotel betreiben, handeln Sie daher auch als für die Verarbeitung Verantwortlicher und sind verpflichtet, Ihre Verarbeitungstätigkeiten in Einklang mit dem Datenschutzgesetz und der DSGVO zu bringen. Als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher müssen Sie Ihre Richtlinien für personenbezogene Daten erstellen, einhalten und offenlegen. Die Mindestanforderungen der Richtlinie definieren die Zwecke, für die LD verarbeitet werden, und gewährleisten die Grundprinzipien der Transparenz, der Verantwortlichkeit und der Achtung der Verbraucherrechte.

Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zu den Bedingungen für die Registrierung von Zimmern und Suiten haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.